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Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Standardverträge im Messwesen zum 01.10.2017

Mit Beschluß vom 23.08.2017 hat die BNetzA folgenden  Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG veröffentlicht:

Unseren aktuellen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas finden Sie hier.

Messstellenvertrag zur Abwicklung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH (AGB's) für die Nutzungsüberlassung von Messstellen

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH (AGB's) für die Nutzungsüberlassung von Messstellen

Aktuelles vom Messstellenbetrieb

Mit dem 1. Januar 2017 hat die schrittweise Einführung von intelligenten Stromzählern in Deutschland begonnen. Hier beantworten wir hier Ihre häufigsten Fragen.

Umsetzung Messstellenbetriebsgesetz

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Kernstück, dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. Nebst Prozess- und Marktstrukturveränderungen, müssen Energieversorger bereits 2017 organisatorische Vorgaben erfüllen. Das MsbG  verpflichtet den Messstellenbetreiber im Bereich des Mess- und Zählerwesens Strom zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen (mME). Der Rollout selbst soll bis 2032 flächendeckend umgesetzt sein.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes  musste eine grundlegende Entscheidung bereits bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2017 getroffen werden. Die Anzeige der Grundzuständigkeit musste bis zum 30. Juni 2017 schriftlich bei der Bundesnetzagentur erfolgen. Die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebs durch die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wurde fristgerecht bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Des weiteren wurden zum 01.04.2017 entsprechende Preisblätter auf der Internetseite veröffentlicht.

Die Stadtwerke werden ab 01.01.2018 im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechsels mit dem Einbau Moderner Messeinrichtungen in Ihrem Versorgungsgebiet beginnen. Dieser betrifft die Kundengruppen mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh. Betroffene Kunden werden vorab schriftlich darüber informiert.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Moderne Messeinrichtung

Der Einbau von intelligenten Messsysteme für Kundengruppen mit einem Jahresstromverbrauch > 6.000 kWh und Eigenerzeuger ist zur Zeit noch nicht möglich, da entsprechende zertifizierte Smart Meter Gateways noch auf sich warten lassen.

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferanten zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Zudem werden die Daten auch dem Kunden zur Verfügung gestellt.

Sie haben die Möglichkeit einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn durch diesen einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gewährleistet wird.

Messsystem

Ihr Ansprechpartner
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme:

Andreas Heinrich 
Telefon: 06331 876-183
Fax: 06331 876-195
E-Mail: heinrich.a@stadtwerke-pirmasens.de

für Verträge:

Kerstin Bergmann
Telefon: 06331 876-190
Fax: 06331 876-189
E-Mail: bergmann.k@stadtwerke-pirmasens.de