Eichsrechtkonformes laden mit dem Wallboxen der ABL GmbH
Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) darf seit 01.04.2019 elektrischer Strom an öffentlichen Ladestationen in Deutschland nur eichrechtskonform abgerechnet werden.
Bisher konnte jeder Charge Point Operator (CPO) den Ladevorgang individuell abrechnen. Möglich waren Pauschalbeträge oder Abrechnungsmodelle abhängig der Ladezeit. Eine nachvollziehbare Berechnung des tatsächlich geladenen Stroms war nicht immer möglich.
Eichrechtkonformes Laden bedeutet, dass
- die Abrechnungsform jeder Ladestation einheitlich nach kWh ist
- die Messdatensätze zu jedem einzelnen Ladevorgang dauerhaft gespeichert werden
- die Abrechnung jederzeit auf Echtheit geprüft werden kann
Die Lösung mit ABL GmbH
Eine eichrechtkonforme Ladestation muss die sogenannte Baumusterprüfbescheinigung einer Konformitätsbewertungsstelle vorweisen, bspw. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oder des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Für die Zertifizierung sind spezielle Hard- und Softwarelösungen Voraussetzung, die durch eine manipulationssichere Messkapsel realisiert werden. Die Messkapsel umfasst bei ABL MID-konforme Energiezähler sowie das von ABL entwickelte Logging Gateway (LGW). Das LGW verarbeitet, signiert und speichert die Messdaten und Informationen zu jedem Ladevorgang. Anschließend werden die Messwertdatensätze auch an das Backend übertragen. Der Verbraucherschutz hat hierbei höchste Priorität.
Bestehen Zweifel an den Messdaten, kann über die S.A.F.E. Transparenzsoftware Klarheit geschaffen werden. Eine Besonderheit des LGWs bietet den Eich- und Marktüberwachungsbehörden, eMobility Providern (EMP) und CPOs zudem die Möglichkeit, die gesicherten Ladedaten vor Ort auszulesen.