Wie können wir Ihnen helfen?

Solardach

Netzanschluss

Die Errichtung von Erzeugungsanlagen stimmt der Anschlussnehmer mit unseren technischen Beratern ab. Für die Planung, Errichtung und Änderung von Eigenerzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik sowie die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH.

Was Sie bei der Beantragung beachten müssen: 

Photovoltaikanlage

Umstellung Ihrer PV-Anlage von 70% auf 100%

Seit dem 01.01.23 können Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung kleiner gleich 7 kWp einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung auf 70% stellen.

Wir benötigen dabei folgende Daten:

  •  Datum der Umsetzung
  •  Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung
  •  Änderung im Marktstammdatenregister anpassen

Ihr Ansprechpartner für Vergütung und Verträge

Abteilung Netznutzung
Frau Jamie Egedi
Tel. 06331 876-182
E-Mail:egedi.j(at)stadtwerke-pirmasens.de

Netzanschluss von Photovoltaikanlagen < 135 kW beantragen

Vom Antrag bis zur Vergütung des Stroms aus Ihrer Photovoltaikanlage

Aufgaben

1. Antrag mit Informationen Ihres Elektroinstallateur
Der Antrag Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Dazu füllen Sie bitte folgende Vordrucke aus:

  • Antragsformular nach Vordruck E.1 aus VDE AR-N4105
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage nach Vordruck E.2 aus VDE AR-N4105

Alle Vordrucke nach Anhang E der VDE AR-N 4105 finden Sie hier.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare und Ihren Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen an Ihren Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner für Photovoltaikanlagen bis 30 kW
Abteilung Messstellenbetrieb
Herr Andreas Heinrich
Tel. 06331 876-183
E-Mail: heinrich.a(at)stadtwerke-pirmasens.de

Ihr Ansprechpartner für Photovoltaikanlagen ab 30 kW
Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Alle benötigten Unterlagen haben wir jeweils in der

auch noch einmal für Sie zusammengefasst.

2. Prüfung der Unterlagen

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese. Sollte es unsererseits Rückfragen geben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.

3. Netzverträglichkeitsprüfung

Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir,den technisch-gesamtwirtschaftlichen günstigsten Netzverknüpfungspunkt für Ihre Erzeugungsanlage. Für die Netzverträglichkeitsprüfung > 30 kW werden wir eine Kostenpauschale berechnen.

4. Einspeisezusage

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage mit Benennung des Netzverknüpfungspunktes. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. 

5. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur

Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage (d. h. die Module und Wechselrichter sind installiert, der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet) meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage und übergibt uns die in der Checkliste unter „Zusätzliche benötigte Unterlagen für die Inbetriebnahme" aufgelisteten Dokumente.

Hier erhalten Sie die entsprechenden Formulare:

  • Registrierungsbestätigung durch die Bundesnetzagentur
    Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Die Anmeldung bei der BNetzA ist hier möglich.
    Informationen zur Registrierung von Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier!
  • Bitte Beachten Sie, dass die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend für die monatlichen Vergütungsauszahlungen ist. Hierbei ist eine Frist von einem Monat nach der technischen Inbetriebnahme einzuhalten. 

6. Zählersetzung und Inbetriebnahme

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Fertigmeldung beauftragen wir die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur.

7. Vergütungstechnisches Datenblatt

Beachten Sie bitte, dass seit dem 01.01.2024 keine Einspeiseverträge mehr ausgestellt werden. Da das EEG dies nicht verpflichtend vorschreibt, verzichten wir darauf, um Ressourcen zu schonen.

Wir würden Sie bitten das "Vergütungsrelevantes Datenblatt für Photovoltaikanlagen" ausgefüllt an uns zu schicken, per E-Mail netznutzung(at)stadtwerke-pirmasens.de oder per Post. Die Einreichung des Datenblattes ist Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

8. Verarbeitung der Daten und Vergütung Ihres Stroms

Sie erhalten nach Bearbeitung der gemeldeten Daten eine Bestätigung in der die Höhe der monatlichen Abschläge mitgeteilt wird. Die Bearbeitung kann nach momentanem Arbeitsaufkommen bis zu 3 Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Vergütungsauszahlung erfolgt nach der Bearbeitung Ihrer Photovoltaikanlage im Abrechnungssystem und wird immer spätestens (gesetzlich vorgeschrieben nach EEG) zum 15. eines Monats ausgezahlt, wobei wir immer bemüht sind die Abschläge weit vor der gesetzlichen Frist auszubezahlen (zwischen dem 01. Und 05. Werktag). Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung bis zum 28.02. des Folgejahres. 

Ihr Ansprechpartner für die Vergütung nach EEG
Abteilung Netznutzung
Frau Jamie Egedi
Tel. 06331 876-182
E-Mail: egedi.j(at)stadtwerke-pirmasens.de

Netzanschluss von Photovoltaikanlagen ≥ 135 kW

Der Antrag Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Das Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen ab 135 kW entspricht dem in Kapitel 4.2 in VDE AR-N 4110:2018-11 beschriebenen Ablauf.

Alle Vordrucke der genannten Norm finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“
bis zu einer Leistung von 600 W

Um die Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ in unserem Netzgebiet zu vereinfachen, finden Sie hier ein Anmeldeformular, dass Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns senden, gerne per E-Mail an: heinrich.a(at)stadtwerke-pirmasens.de.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Andreas Heinrich
Tel. 06331 876-183
E-Mail: heinrich.a(at)stadtwerke-pirmasens.de

KWK-Anlage

Netzanschluss von KWK - Anlagen < 135 kW beantragen

Vom Antrag bis zur Vergütung des Stroms aus Ihrer KWK-Anlage

Aufgaben

1. Antrag mit Informationen Ihres Elektroinstallateur

Der Antrag Ihrer KWK-Anlage und der Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Dazu füllen Sie bitte folgende Vordrucke aus:

  • Antragsformular nach Vordruck E.1 aus VDE AR-N4105
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage nach Vordruck E.2 aus VDE AR-N4105

Alle Vordrucke nach Anhang E der VDE AR-N 4105 finden Sie hier.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare und Ihren Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Alle benötigten Unterlagen haben wir jeweils in der

auch noch einmal für Sie zusammengefasst.

2. Prüfung der Unterlagen

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese. Sollte es unsererseits Rückfragen geben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.

3. Netzverträglichkeitsprüfung

Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir,den technisch-gesamtwirtschaftlichen günstigsten Netzverknüpfungspunkt für Ihre Erzeugungsanlage. Für die Netzverträglichkeitsprüfung > 30 kW werden wir eine Kostenpauschale berechnen.

4. Einspeisezusage

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage mit Benennung des Netzverknüpfungspunktes. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. 

5. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur

Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage (d. h. die Module und Wechselrichter sind installiert, der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet) meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage und übergibt uns die in der Checkliste unter „Zusätzliche benötigte Unterlagen für die Inbetriebnahme" aufgelisteten Dokumente.

Hier erhalten Sie die entsprechenden Formulare:

  • Registrierungsbestätigung durch die Bundesnetzagentur
    Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung, damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können. Informationen zur Registrierung von KWK-Anlagen finden Sie hier!
  • Informationen zur Registrierung von Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier!

6. Zählersetzung und Inbetriebnahme

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Fertigmeldung beauftragen wir die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer KWK-Anlage an das Stromnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur.

7. Vergütungstechnisches Datenblatt

Beachten Sie bitte, dass seit dem 01.01.2024 keine Einspeiseverträge mehr ausgestellt werden. Da das KWKG dies nicht verpflichtend vorschreibt, verzichten wir darauf, um Ressourcen zu schonen.

Wir würden Sie bitten das "Vergütungsrelevantes Datenblatt für KWK-Anlagen" ausgefüllt an uns zu schicken, per E-Mail netznutzung(at)stadtwerke-pirmasens.de oder per Post. Die Einreichung des Datenblattes ist Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

8. Verarbeitung der Daten und Vergütung Ihres Stroms

Nach Verarbeitung des Vergütungsrelevanten Datenblattes für KWK-Anlagen und der Registrierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten und selbstverbrauchten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung bis zum 31.03. des Folgejahres.

Ihr Ansprechpartner für Vergütung und Verträge
Abteilung Netznutzung
Frau Jamie Lee Egedi
Tel. 06331 876-182
E-Mail: Egedi.J(at)stadtwerke-pirmasens.de

Netzanschluss von Photovoltaikanlagen ≥ 135 kW

Der Antrag Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Das Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen ab 135 kW entspricht dem in Kapitel 4.2 in VDE AR-N 4110:2018-11 beschriebenen Ablauf.

Alle Vordrucke der genannten Norm finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Stromspeicher

Sollten Sie einen Stromspeicher betreiben, bitten wir Sie, uns die nachfolgend aufgeführten Dokumente ausgefüllt zukommen zu lassen.

Alle Vordrucke nach Anhang E der VDE-AR-N 4105 finden Sie hier:

  • Datenblatt für Speicher nach Vordruck E.3 aus der VDE-AR-N 4105
  • Zertifikate und Prüfberichte für den Wechselrichter des Speichers
    • Einheitenzertifikat nach E.4 (VDE-AR-N 4105)
    • Zertifikat für den integrierten Netz- und Anlagenschutz nach E.6 (VDE-AR-N 4105)
    • Prüfbericht für den integrierten Netz- und Anlagenschutz nach E.7 (VDE-AR-N 4105)

Ihr Ansprechpartner für Speichersysteme bis 30 kW

Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
Bereich Netze: Herr Andreas Heinrich
Tel. 06331 876-183
E-Mail: heinrich.a(at)stadtwerke-pirmasens.de

Ihr Ansprechpartner für Speichersysteme ab 30 kW

Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
Bereich Netze: Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Windkraftanlagen

Netzanschluss von Windkraftanlagen < 135 kW beantragen

Vom Antrag bis zur Vergütung des Stroms aus Ihrer Windkraftanlage

Aufgaben

1. Antrag mit Informationen Ihres Elektroinstallateur

Der Antrag Ihrer Windkraftanlage und den Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Dazu füllen Sie bitte folgende Vordrucke aus:

  • Antragsformular nach Vordruck E.1 aus VDE AR-N4105
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage nach Vordruck E.2 aus VDE AR-N4105

Alle Vordrucke nach Anhang E der VDE AR-N 4105 finden Sie hier.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare und Ihren Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Alle benötigten Unterlagen haben wir jeweils in der

auch noch einmal für Sie zusammengefasst.

2. Prüfung der Unterlagen

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese. Sollte es unsererseits Rückfragen geben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.

3. Netzverträglichkeitsprüfung

Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir,den technisch-gesamtwirtschaftlichen günstigsten Netzverknüpfungspunkt für Ihre Erzeugungsanlage. Für die Netzverträglichkeitsprüfung > 30 kW werden wir eine Kostenpauschale berechnen.

4. Einspeisezusage

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage mit Benennung des Netzverknüpfungspunktes. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. 

5. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur

Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage (d. h. die Module und Wechselrichter sind installiert, der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet) meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage und übergibt uns die in der Checkliste unter „Zusätzliche benötigte Unterlagen für die Inbetriebnahme" aufgelisteten Dokumente.

Hier erhalten Sie die entsprechenden Formulare:

  • Registrierungsbestätigung durch die Bundesnetzagentur
    Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung, damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können. Die Anmeldung bei der BNetzA ist hier möglich.
    Informationen zur Registrierung von Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier!

6. Zählersetzung und Inbetriebnahme

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Fertigmeldung beauftragen wir die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer Windkraftanlage an das Stromnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur.

7. Vertragsabwicklung und Vergütung Ihres eingespeisten Stroms

Nach der Zählersetzung erhalten Sie von uns Ihren Einspeisevertrag, den Sie uns bitte unterzeichnet zurücksenden und informieren Sie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung

Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) jeweils bis zum 05. Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung bis zum 28.02. des Folgejahres. 

Ihr Ansprechpartner für Vergütung und Verträge
Abteilung Netznutzung
Frau Jamie Egedi
Tel. 06331 876-182
E-Mail: egedi.j(at)stadtwerke-pirmasens.de

Netzanschluss von Windkraftanlagen ≥ 135 kW

Der Antrag Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur.

Das Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen ab 135 kW entspricht dem in Kapitel 4.2 in VDE AR-N 4110:2018-11 beschriebenen Ablauf.

Alle Vordrucke der genannten Norm finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:

Abteilung Planung Stromnetz
Herr Sascha König
Tel. 06331 876-326
E-Mail: koenig.s(at)stadtwerke-pirmasens.de

Biogas

Biogasanlagen - Netzanschluss nach § 33 GasNZV

Netzanschlussbegehren

Im örtlichen Verteilnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH ist die Einspeisung von Bioerdgas grundsätzlich immer möglich. Voraussetzung ist eine positive Netzverträglichkeitsprüfung durch die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH.

Zum Anschluss einer Bioerdgasanlage an das Erdgasnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:

  • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [Nm³/h]
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)

Bearbeitungsablauf

Der Ablauf der Bearbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung § 33 (GasNZV). Wie darin gefordert stellt sich der Bearbeitungsablauf wie folgt dar:

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben prüfen wir die Vollständigkeit. Sollten noch Informationen erforderlich sein, werden wir Sie innerhalb 1 Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens 2 Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfungen.

Sobald Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) erteilt haben werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung i.H.v. 25% der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens 3 Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.

Innerhalb weiterer 3 Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag. Mit Annahme des Netzanschlussvertrages beginnt eine 18 monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verliert der Netzanschlussvertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt Ihnen ebenfalls für 18 Monate reserviert.

Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-) Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages.

Sobald ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.

Laut GasNZV § 33 Abs. 5 tragen Sie als Anschlussnehmer die Kosten der Prüfung. 

Ihr Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen

Abteilung Netze
Technisches Sekretariat
Tel. 06331 876-315
E-Mail:netze(at)stadtwerke-pirmasens.de