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Solardach

Hinweis an alle EEG-Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH

EEG 2017: Anrechnung der Stromsteuerbefreiung auf die EEG-Förderung

Das EEG 2017 in der geänderten Fassung (BGBl. I S. 3106) regelt, dass eine Stromsteuerbefreiung auf die EEG-Förderung angerechnet werden muss. Hiermit ersetzt der Gesetzgeber die mit dem Strommarktgesetz (BGBl. I S. 1786 ff.) eingeführte Bestimmung, wonach sich die EEG-Förderung bei Inanspruchnahme einer Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG auf Null verringern sollte.

Wir bitten Sie, im Rahmen Ihrer Mitteilungen nach den §§ 70 ff. EEG 2017 insbesondere folgende Vorgaben des EEG 2017 zu beachten:

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass diese Information keine Rechtsansprüche begründet. Bei Fragen und Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, sich an einen fachkundigen Berater zu wenden.