Netzentgelte
Netznutzungsvertrag
Festlegung der BNetzA vom 20.12.2017 standardisierter Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom) (Az. BK6-17-168) - gültig ab 01.04.2018
Anlagen
- Anlage a - Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes 2021 - Stand: 01.01.2021
- Referenzpreisblatt gültig ab 01.01.2018
- Anlage b - Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber
- Anlage c - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage d - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
- Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Anschlussnutzungsvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
- Anlage 1: Beschreibung des Netzanschlusses
- Anlage 2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) ab Mittelspannung - Stand: 2020
Netzentgelte
Vorgelagerter Netzbetreiber:
Pfalzwerke AG, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen
Netzentgelte ab 01.01.2021
Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2021 ergeben sich für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise.
Die veröffentlichten Messentgelte gelten nur für konventionelle Zähler.
Netzentgelte ab 01.01.2020
Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2020 ergeben sich für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise.
Die veröffentlichten Messentgelte gelten nur für konventionelle Zähler.
Netzentgelte ab 01.01.2019
Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2019 ergeben sich für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise.
Die veröffentlichten Messentgelte gelten nur für konventionelle Zähler.
Netzentgelte ab 01.01.2018
Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2018 ergeben sich für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise.
Die veröffentlichten Messentgelte gelten nur für konventionelle Zähler.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzentgelte ab 01.01.2017
Aus der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 01.01.2017 ergeben sich für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH nachfolgende Preise.
Entsprechend der bisherigen Rechtslage wurden jeweils separate Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung veröffentlicht. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben ist ab 01.01.2017 nur noch ein einheitlicher Preis für den Messstellenbetrieb zu veröffentlichen, der den Messstellenbetrieb und die Messung umfasst; ein separater Abrechnungspreis ist nicht mehr auszuweisen.
Die veröffentlichten Messentgelte gelten nur für konventionelle Zähler.
Entgelte gem. Messstellenbetriebsgesetz
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):
- Entgelte gem. Messstellenbetriebsgesetz (gültig ab 01.04.2017)
- Entgelte gem. Messstellenbetriebsgesetz (gültig ab 01.10.2019)
- Entgelte gem. Messstellenbetriebsgesetz (gültig ab 01.04.2020)
Ihr Ansprechpartner
Andrea Mika
Telefon: 06331 876-181
Fax: 06331 876-189
E-Mail: mika.a(at)stadtwerke-pirmasens.de